🌿 StadtStrom Klimabonus

Dein E-Auto spart CO₂.
Wir zahlen dir dafür.

Als Elektroauto-Fahrer hast du Anspruch auf eine jährliche Prämie. Einfach Fahrzeugschein hochladen – den Rest erledigen wir.

1 Kontaktdaten & Fahrzeugschein hochladen
2 Wir beantragen dein CO₂-Zertifikat
3 Prämie kommt direkt auf dein Konto
Jetzt Prämie sichern →

Klimabonus 2026

E-PKWKlasse M1 · 2 MWh
170 €
E-TransporterKlasse N1 · 3 MWh
250 €
Mehrere FahrzeugeJedes zählt einzeln
× Anzahl

Kostenlos · Jährlich wiederholbar · Frist: 31.10. des Jahres

So einfach geht's

3 Schritte – fertig

Kein Papier. Kein Aufwand. Ergebnis: Geld auf deinem Konto.

1
Formular ausfüllen
Name, Adresse und Bankverbindung eintragen. Dauert unter 2 Minuten.
2
Fahrzeugschein hochladen
Foto oder Scan des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) hochladen.
3
Prämie erhalten
Wir beantragen das CO₂-Zertifikat und überweisen dir die Prämie direkt.
Unsere Zahlen

Zahlen sprechen für sich

Deutschlands führende Plattform für die THG-Quotenvermarktung – zuverlässig, schnell, transparent.

12 Mio. €
Ausgezahlt an Kunden
80.000+
Fahrzeuge vermarktet
75.000 t
CO₂ eingespart
Fahrzeugklassen

Was bringt der Klimabonus für mein Fahrzeug?

Jedes zugelassene Elektrofahrzeug spart CO₂-Zertifikate – und das wird vergütet. Je Fahrzeugklasse gibt es eine feste Jahresprämie.

🚗
PKW / E-Auto (M1)
170 €
pro Jahr
z. B. VW ID.3, Tesla Model 3,
BMW i4, Hyundai Ioniq
🚐
E-Transporter (N1)
250 €
pro Jahr
z. B. VW ID.Buzz, Ford E-Transit,
Mercedes eVito
🚛
E-LKW (N2 / N3)
auf Anfrage
bis zu mehrere Tausend €
Für Fuhrparks und Flotten –
wir rechnen individuell ab.
→ Business-Anfrage stellen
🔌
Ladesäule / Bus (M3)
auf Anfrage
je nach Ladevolumen
Ladesäulenbetreiber bekommen
Erlöse pro abgegebener kWh.
→ Business-Anfrage stellen

Prämien basieren auf verbindlichen Festpreisen · Abnahmegarantie für das gesamte Kalenderjahr · inkl. aller Nebenkosten

Hintergrundwissen

Was ist die THG-Quote?

Das Klimaschutzinstrument des Gesetzgebers – einfach erklärt.

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein Förderinstrument, das 2022 vom Gesetzgeber eingeführt wurde, um klimaschädliche Treibhausgase langfristig zu verringern.

Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen – etwa Mineralölkonzerne – sind gesetzlich verpflichtet, jährlich ihre THG-Quote anzugeben. Können sie die Vorgaben nicht selbst erfüllen, müssen sie THG-Zertifikate zukaufen.

Genau hier kommst du ins Spiel: Als Halter eines vollelektrischen Fahrzeugs sparst du nachweislich CO₂. Diese Einsparung lässt sich zertifizieren und Jahr für Jahr an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen – vollständig digital, kostenlos und in wenigen Minuten.

⚖️
Gesetzliche Grundlage
§ 37a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – seit 2022 können E-Fahrzeughalter ihre CO₂-Einsparung geltend machen.
🏛️
Zertifiziert vom Umweltbundesamt
Das Umweltbundesamt (UBA) prüft und stellt das offizielle THG-Zertifikat aus – die Grundlage für die Auszahlung deiner Prämie.
🔁
Jedes Jahr neu beantragen
Solange du Halter des Fahrzeugs bist, kannst du die Prämie jährlich erneut beantragen. Nächstes Jahr einfach wieder einreichen – wir erinnern dich.
Dein Vorteil

Deshalb StadtStrom Klimabonus

Service, abgesicherte Quoten und Datensicherheit – damit du schnell und unkompliziert zu deiner THG-Prämie kommst.

💬
Persönlicher Service
Bei Rückfragen oder Problemen erreichst du uns schnell und unkompliziert per Kontaktformular oder E-Mail – kein anonymes Callcenter.
🛡️
Abgesicherte Quoten
Als langfristiger Partner eines quotenverpflichteten Unternehmens erhältst du höchste Prämien mit garantierter Auszahlung – unabhängig von Marktschwankungen.
🔐
Datensicherheit
Für maximale Sicherheit liegen alle sensiblen Daten auf deutschen Servern – DSGVO-konform und SSL-verschlüsselt.
Warum StadtStrom?

Sicher, einfach, garantiert

🔒
Verbindliche Festpreise
Ihr Erlös steht fest – unabhängig von Marktschwankungen. Wir sichern Ihnen ganzjährige Garantiepreise.
🤖
KI-Auslese des Fahrzeugscheins
Einfach Foto hochladen – unsere KI erkennt automatisch alle relevanten Daten aus der Zulassungsbescheinigung.
Schnelle Auszahlung
Nach Einreichung beim Umweltbundesamt erfolgt die Überweisung direkt auf Ihr Konto – ohne Umwege.
🌿
Regional & persönlich
Als regionaler Energiepartner sind wir direkt für Sie erreichbar – kein anonymes Call-Center, sondern echter Service.

„Die unkomplizierte und schnelle Abwicklung hat uns überzeugt – wir würden den StadtStrom Klimabonus definitiv weiterempfehlen."

— StadtStrom-Kunde, Stadtwerke-Partner
Voraussetzungen

Wer kann mitmachen?

Der StadtStrom Klimabonus ist für alle E-Auto-Fahrer mit deutschem Fahrzeugschein.

Rein elektrisches Fahrzeug
Nur 100 % batteriebetriebene E-Autos. Kraftstoffcode 0004 im Fahrzeugschein (Feld P.3).
Du bist Fahrzeughalter
Dein Name steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I – egal ob gekauft, geleast oder finanziert.
Deutsches Kennzeichen
Das Fahrzeug muss in Deutschland zugelassen sein.
Noch nicht beantragt
Die Quote darf für dieses Fahrzeug und Kalenderjahr noch nicht anderweitig beantragt worden sein.
Keine Hybride
Plug-in-Hybride und Mild-Hybride sind nicht berechtigt – nur Vollelektrische.
Mehrere Fahrzeuge möglich
Jedes E-Auto zählt einzeln. Flotten und Gewerbebetriebe können alle Fahrzeuge anmelden.
Jetzt anmelden

Klimabonus beantragen

Kostenlos · Dauert unter 3 Minuten · Auszahlung direkt auf dein Konto

Fragen? · Daten werden sicher verarbeitet gemäß DSGVO

Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

Echte Bewertungen auf Google – von Menschen, die wir bereits begleitet haben.

5,0
★★★★★
Google Bewertungen
Geprüfte Sicherheit
SSL-verschlüsselt
DSGVO-konform
Keine versteckten Kosten
Daten nur an Ihren Versorger
Alle Bewertungen lesen → ⭐ Jetzt bewerten
A
Antje Kühn
★★★★★

"Ich kann nur Positives berichten. Von Anfang an lief alles reibungslos, beginnend mit der unkomplizierten Anmeldung bis hin zur zuverlässigen Versorgung. Der Wechsel war kinderleicht – ich musste mich um nichts kümmern. Jede Anfrage wurde zügig und kompetent beantwortet."

T
Tom Hammer
★★★★★

"Vom Erstkontakt über die Beratung bis zum Abschluss eine rundum sorglose Betreuung! Hier wird man noch ehrlich und umfassend beraten und die individuellen Bedürfnisse in den Vordergrund gestellt. Unabhängig, schnell, zuverlässig! Wärmstens weiterzuempfehlen."

S
Siamak Petrie
★★★★★

"Super Beratung! Super Kommunikation. Schnell ausgeführt! Immer wieder gerne! Empfehle ich jedem weiter! :)"

K
Kamil van der Sandt
★★★★★

"Die Stromanmeldung nach meinem Umzug war super einfach und ohne Komplikationen. Sehr zu empfehlen."

R
Robert Heydrich
★★★★★

"Eine super Beratung von einem fachlich sehr kompetenten Menschen. Ich würde jederzeit wieder dort meinen Stromwechsel machen!"

R
Rene Haberland
★★★★★

"Toller Service, Danke für die sehr gute Beratung, hier wird sich um alles gekümmert. 100% empfehlenswert… :)"

FAQ

Häufige Fragen

Was ist der StadtStrom Klimabonus? +
Als E-Auto-Fahrer sparst du gegenüber einem Verbrenner-Fahrer CO₂. Dieses CO₂ kannst du jährlich als „Treibhausgas-Minderungsquote" (THG-Quote) zertifizieren lassen und an Mineralölkonzerne verkaufen. Wir übernehmen das komplett für dich und zahlen dir die Prämie direkt aus.
Kostet das etwas? +
Nein. Die Anmeldung und Abwicklung ist für dich komplett kostenlos. Wir behalten keinen Anteil der Prämie für uns.
Wann bekomme ich mein Geld? +
Nach erfolgreicher Prüfung und Ausstellung des Zertifikats durch das Umweltbundesamt überweisen wir die Prämie direkt auf dein Bankkonto. Das dauert in der Regel einige Wochen nach Anmeldeschluss.
Kann ich jedes Jahr neu beantragen? +
Ja. Solange du Halter des Fahrzeugs bist, kannst du die Prämie jedes Jahr neu beantragen. Frist ist jeweils der 31. Oktober des Jahres.
Gilt das auch für Firmenfahrzeuge? +
Ja. Gewerbliche E-Fahrzeuge können ebenfalls angemeldet werden. Für Unternehmen versteht sich der Auszahlbetrag netto zzgl. MwSt. Für Flottenanmeldungen einfach alle Fahrzeuge im Formular eintragen.
Mein Vorbesitzer hat die Quote schon beantragt – was nun? +
Für das laufende Kalenderjahr ist leider keine Anmeldung mehr möglich. Ab dem nächsten Jahr kannst du problemlos mitmachen.
Funktioniert das auch mit einem Leasing-Fahrzeug? +
Ja – solange du als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen bist. Das ist bei den meisten Leasing-Verträgen der Fall.